Pferdegestützte Frühförderung
Pferdegestützte Frühförderung
Es ist eine Sammelbezeichnung für eine pädagogische und therapeutische Maßnahme für Kinder bis zur Einschulung. Das Ziel ist eine drohende/bestehende Behinderung mit Hilfe des Pferdes durch ganzheitliche, individuelle Förderangebote abzuwenden bzw. zu lindern.
Wer hat das Recht auf Frühförderung?
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“ §2 SGB IX (BTHG)
- Kinder vor Einschulung haben Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§55 Abs.2 Nr. 2 SGBIX)
- Schulvorbereitende Maßnahme (§56 SGB IX)